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   BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10   

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https://dejure.org/2011,3463
BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10 (https://dejure.org/2011,3463)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10 (https://dejure.org/2011,3463)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10 (https://dejure.org/2011,3463)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als Streitgenossen bei bereits erhobenen Klagen vor verschiedenen Gerichten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen mit allgemeinem Gerichtsstand bei verschiedenen Gerichten; Klage gegen mehrere Personen als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand bei bereits bestehender Rechtshängigkeit von ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Gerichtsstandbestimmung bei Klage gegen mehrere Personen

  • rewis.io

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als Streitgenossen bei bereits erhobenen Klagen vor verschiedenen Gerichten

  • ra.de
  • rewis.io

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als Streitgenossen bei bereits erhobenen Klagen vor verschiedenen Gerichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2
    Zeitpunkt der Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen mit allgemeinem Gerichtsstand bei verschiedenen Gerichten; Klage gegen mehrere Personen als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand bei bereits bestehender Rechtshängigkeit von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine nachträgliche Gerichtsstandbestimmung nach Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsbestimmung bei mehreren Beklagten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts bei erhobener Klagen gegen Streitgenossen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Gerichtsstandsbestimmung bei Klage gegen mehrere Personen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtschuldnerisch haftende Beklagte: Nachträgliche Gerichtsstandbestimmung (IBR 2011, 1132)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 929
  • ZIP 2011, 1488
  • MDR 2011, 558
  • FamRZ 2011, 808
  • BB 2011, 898
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1979 - IV ARZ 42/79

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich über

    Auszug aus BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
    Der Bundesgerichtshof hat die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes im Interesse der Prozessökonomie deshalb für zulässig erachtet, wenn der Antragsteller bereits mehrere Beklagte vor einem Gericht verklagt hat und einzelne davon die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189; Beschluss vom 27. Oktober 1983 - I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331, 332 f.; Beschluss vom 16. Mai 2006 - X ARZ 41/06, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 3).
  • BGH, 02.06.1978 - I ARZ 202/78

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts

    Auszug aus BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
    Der Bundesgerichtshof hat eine Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch in einem Fall vorgenommen, in dem ein gegen mehrere Antragsgegner eingeleitetes Mahnverfahren nach Widerspruch zunächst an verschiedene Gerichte abgegeben worden war (BGH, Beschluss vom 2. Juni 1978 - I ARZ 202/78, NJW 1978, 1982).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 21 AR 11/06

    Gerichtsstandsbestimmung nach Zweckmäßigkeitserwägungen

    Auszug aus BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 9. März 2006 einem Antrag auf Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts entsprochen, obwohl die Antragsgegner mit rechtshängigen Klagen bei verschiedenen und jeweils zuständigen Gerichten in Anspruch genommen worden waren (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. März 2006 - 21 AR 11/06, juris).
  • BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83

    Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
    Der Bundesgerichtshof hat die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes im Interesse der Prozessökonomie deshalb für zulässig erachtet, wenn der Antragsteller bereits mehrere Beklagte vor einem Gericht verklagt hat und einzelne davon die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189; Beschluss vom 27. Oktober 1983 - I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331, 332 f.; Beschluss vom 16. Mai 2006 - X ARZ 41/06, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 3).
  • BGH, 16.05.2006 - X ARZ 41/06

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts bei Streitgenossen

    Auszug aus BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
    Der Bundesgerichtshof hat die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes im Interesse der Prozessökonomie deshalb für zulässig erachtet, wenn der Antragsteller bereits mehrere Beklagte vor einem Gericht verklagt hat und einzelne davon die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189; Beschluss vom 27. Oktober 1983 - I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331, 332 f.; Beschluss vom 16. Mai 2006 - X ARZ 41/06, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 3).
  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer

    Auszug aus BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
    Entscheidend dafür ist, dass die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und dass es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte (mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen) gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1977 - I ARZ 513/77, NJW 1798, 321).
  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als

    Die auf die Wendung "bei der Bestimmung" verweisende Auffassung, dass eine Vorlage in solchen Fällen nicht in Betracht komme (OLG Koblenz, NJW 2006, 3723, 3724 zu dem Erfordernis des fehlenden gemeinsamen Gerichtsstands), entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. nur BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929).
  • OLG Braunschweig, 12.08.2019 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Teil-Musterentscheid zu

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen

    aa) Die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt nach ständiger Rechtsprechung über ihren Wortlaut ("... verklagt werden sollen ...") hinaus auch noch in Betracht, wenn gegen alle Beklagten bereits eine Klage erhoben worden ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f mwN).
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands steht auch nicht entgegen, dass die Klage bereits - vor demselben Gericht - gegen beide Beklagten anhängig ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 6 f. mwN, Volltext in juris).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 35/17

    Begriff des Betroffenseins i.S.v. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Örtliche Zuständigkeit

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben und als Streitgenossen in diesem verklagt werden sollen, zwar nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller gegen die Beklagten bereits vor verschiedenen Gerichten Klage erhoben hat (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929).
  • BGH, 14.07.2020 - X ARZ 156/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei einer Erweiterung der Klage auf zusätzliche

    Die Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur im Vorfeld einer Klage, sondern auch dann noch erfolgen, wenn bereits Klage erhoben worden ist (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 mwN; Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 16; Beschluss vom 27. November 2018 - X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17

    Unzulässige Gerichtsstandbestimmung; fortgeschrittenes Verfahrensstadium;

    Die Vorschrift kann aber auch nach Rechtshängigkeit anwendbar sein, wenn eine Klage gegen weitere Beklagte erweitert wird und der Verfahrensstand einer Bestimmung nicht entgegensteht (st. Rspr., z.B. BGH, Beschl. v. 17.10.1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189, beck-online; Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929, beck-online; Senat.

    Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, ist jedoch im Grundsatz nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller die Beklagten bereits vor verschiedenen Gerichten verklagt hat (BGH, Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929).

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bildet keine ausreichende Grundlage, über den Anwendungsbereich von § 147 ZPO hinaus zwei anhängige Verfahren auch dann miteinander zu verbinden, wenn diese bei unterschiedlichen Gerichten anhängig sind (BGH, a.a.O., NJW-RR 2011, 929 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 05.12.2016 - 32 Sa 65/16

    Gerichtsstandbestimmung; Mahnverfahren; unverzügliche Antragstellung;

    Die Vorschrift wird darüber hinausgehend in ständiger Rechtsprechung auch des Senats auf eine Antragstellung nach Rechtshängigkeit für entsprechend anwendbar gehalten, wenn der Antragsteller bereits mehrere Beklagte vor einem Gericht verklagt hat und einzelne davon die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (BGH, Beschluss vom 17.10.1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189, beck-online; Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929, beck-online; OLG Hamm Beschl. v. 5.10.2016 - 32 SA 59/60, BeckRS 2016, 19476, beck-online Rn. 9; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 36 ZPO Rn. 16 m.w.N.).

    Dagegen ist die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben und als Streitgenossen in diesem verklagt werden sollen, grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller gegen die Beklagten bereits vor verschiedenen Gerichten Klage erhoben hat (BGH, Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929, beck-online).

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bildet keine ausreichende Grundlage, über den Anwendungsbereich von § 147 ZPO hinaus zwei anhängige Verfahren auch dann miteinander zu verbinden, wenn diese bei unterschiedlichen Gerichten anhängig sind (BGH, a.a.O., NJW-RR 2011, 929 Rn. 8 beck-online).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
    Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("verklagt werden sollen") auch dann in Betracht, wenn gegen alle Beklagten bereits eine Klage anhängig ist (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6; NJW-RR 2011, 1137 Rn. 16; NJW-RR 2019, 238 Rn. 10; NJW-RR 2020, 1070 Rn. 10; NJOZ 2021, 402 Rn. 10; OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.04.2011 - 1 AR 14/11, NJOZ 2012, 401 Rn. 10; Zöller/Schultzky, a.a.O., § 36 Rn. 26 m.w.N.).

    Entscheidend dafür ist, dass die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und dass es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte (mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen) gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (BGH, NJW 1978, 321; NJW-RR 2011, 929 Rn. 6; NJW-RR 2019, 238 Rn. 10).

  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 32 Sa 16/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Einleitung von zwei

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

  • OLG Hamm, 31.08.2015 - 32 Sa 33/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

  • OLG Hamm, 14.04.2014 - 32 Sa 14/14

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Durchführung des Mahnverfahrens gegen

  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 32 Sa 42/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Mahnverfahren

  • OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung bei verschiedenen allgemeinen

  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 30/19

    Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzklagen in- und ausländischer

  • OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung nach PKH-Antragstellung vor mehreren

  • OLG Hamm, 09.05.2017 - 32 SA 21/17

    Gerichtsstandbestimmung; Mahnverfahren

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20

    Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 31/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 623/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 21/19

    Örtliche Zuständigkeit einer Klage wegen Fluggastrechteverletzung

  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 629/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22

    Zuständigkeitsbestimmung in einem Zivilverfahren wegen Ansprüchen nach dem

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 619/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 621/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 630/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 618/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG Hamm, 12.08.2014 - 32 Sa 48/14

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 33/17

    Begriff des Betroffenseins i.S. von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 624/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 622/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 9 AR 19/13

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei

  • BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 19/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei verklagten Streitgenossen mit allgemeinem

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 629/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

  • BayObLG, 23.06.2023 - 102 AR 9/23

    Zuständigkeitsbestimmung für Verpflichtungen aus einer

  • OLG Bremen, 03.06.2021 - 3 AR 6/21

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess bei

  • BayObLG, 09.04.2019 - 1 AR 31/19

    Gerichtliche Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei Antragsgegnermehrheit

  • OLG Hamm, 19.11.2015 - 32 Sa 53/15

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei gerichtlicher Geltendmachung

  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

  • OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19

    Zeitpunkt der Gerichtsstandbestimmung

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei selbständigem Beweisverfahren

  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 36/19

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung für Beweisverfahren

  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16

    Zweifache Gerichtsstandbestimmung in demselben Verfahren

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 52/19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Schadensersatzklage gegen

  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 32 Sa 23/15

    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Äußerung von

  • OLG Brandenburg, 02.11.2022 - 1 AR 23/22

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts Fehlende Kenntnis bei Klageerhebung von der

  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts am besonderen Gerichtsstand

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 60/19

    Zuständigkeitsbestimmung

  • OLG Celle, 20.12.2018 - 18 AR 33/18

    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts

  • BayObLG, 23.08.2023 - 102 AR 161/22

    Gerichtsstandsbestimmung im Arzthaftungsprozess bei Inanspruchnahme verschiedener

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